Wasser

GESTEINSABBAU HAT EIN ENDE – TRINKWASSERVERSORGUNG NICHT!

 

UNSERE WASSERVERSORGUNG

Die betroffenen Quellschutzgebiete:

  • Pumpwerk Klien – Versorgung 10.000 Menschen
  • Hermannsquelle, Zacherquelle I und Zacherquelle II – Versorgung Ortsteil Hohenems Reute

PUMPWERK KLIEN:

  • Die geplante Steinbrucherweiterung greift in das bestehende, von der BH Dornbirn im Jahr 2002 festgestellte und vom Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2012 bestätigte Schutzgebiet für die Quelle der Trinkwasserversorgungsanlage Pumpwerk Klien ein. Durch den geplanten Eingriff in die Natur ist die Quellfassung Klien in höchster Gefahr, unbrauchbar gemacht zu werden. Die Stadt Dornbirn besitzt aus diesen Quellen Bezugsrechte und betreibt auch das Pumpwerk, obwohl Quellen und Pumpwerk auf Hohenemser Gemeindeboden liegen.
  • Das Pumpwerk Klien versorgt mit einer Jahresmenge von 440.000m3 bis 450.000 m3 rund 10.000 Einwohner, davon 600 im Hohenemser Stadtteil Klien. Das Pumpwerk Klien ist also für Dornbirn äußerst wichtig, da es bestes Trinkwasser für ein Fünftel der Dornbirner Bevölkerung liefert.  Das Pumpwerk Klien hat nicht nur für die Wasserversorgung Dornbirns eine hohe strategische Bedeutung, sondern für das ganze Rheintal.
  • Der gesamte Einzugsbereich der Quelle Klien liegt außerhalb der Talebene des Rheintals, nämlich deutlich höher. Aufgrund der Möglichkeit zur Einspeisung des Wassers des Pumpwerks Klien in den Netzverbund des Wasserverbandes Rheintal hat die Quelle auch eine überregionale Bedeutung, da bei einem Ausfall des Wasserangebotes der Rheintalbrunnen, etwa durch einen Ölunfall, jederzeit als Notversorgung auf das Pumpwerk Klien zurückgegriffen werden kann. Die Quelle in Klien ist daher ein wichtiges, strategisches Standbein in der Wasserversorgung. Die Quelle hat eine überregionale Bedeutung als Notversorgung bei Ausfall anderer Wasserdargebote.
  • Ein Schutzgebiet wird von der Wasserrechtsbehörde im öffentlichen Interesse zur Sicherung der Qualität und Menge der Quelle ausgewiesen. Die aktuell ausgewiesene Schutzgebiets-Fläche entspricht den Minimalanforderungen für dieses Wasservorkommen. Der im Schutzgebietsbescheid Pumpwerk Klien vorgenommenen Schutzgebietsabgrenzung gingen aufwendige hydrogeologische Untersuchungen voraus, um das für den Schutz des Wasservorkommens unbedingt benötigte Gebiet auszuweisen. In diesem Bescheid wurden für die Schutzzone II 19 Schutzmaßnahmen angeordnet. z.B. Schutzmaßnahme 2: „Die Entnahme von Bodenmaterial und mineralischen Bodenschätzen, Sondierungen zur Erschließung derartiger Bodenschätze sowie jegliche Art großflächiger Abgrabungen sind verboten“.
  • Für eine Umsetzung des Projekts wäre eine Änderung des Schutzgebietsbescheides erforderlich. Eine solche Änderung kann ein Liegenschaftseigentümer, der durch den Schutzgebietsbescheid belastet ist, bei der Wasserrechtsbehörde beantragen. Eine Änderung darf von der Wasserrechtsbehörde nur dann verfügt werden, wenn das im öffentlichen Interesse liegende Erfordernis der einwandfreien Trinkwasserversorgung weiterhin adäquat geschützt wird. Dies wäre nur dann der Fall, wenn sichergestellt werden kann, dass das Vorhaben das Wasservorkommen auf keinen Fall beeinträchtigt.
  • Aus Sicht der Wasserversorgung von Dornbirn und Klien in Hohenems muss darauf geachtet werden, dass mit absoluter Sicherheit jede negative Beeinflussung des Pumpwerkes Klien verhindert wird und das Schutzgebiet in seiner bestehenden Form respektiert wird und erhalten bleibt. Die im Schutzgebietsbescheid festgelegten Maßnahmen sind Anordnungen, die im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung unbedingt erforderlich sind (Grundsatz der „Eingriffsminimierung“). Jede Änderung des Schutzgebietsbescheides ist abzulehnen, wenn die Änderung eine Herabsetzung des geltenden Standards zur Folge hätte.

 

HERMANNSQUELLE, ZACHERQUELLE I UND ZACHERQUELLE II:

  • Über die Quellfassungen der Zacherquelle I und II sowie der Hermannsquelle wird der Wasserbedarf des gesamten Ortsteils Hohenems Reute gedeckt.
  • Die Stadt Hohenems hatte als Wasserberechtigte die Festlegung entsprechender Schutzgebiete für diese Trinkwasserversorgungsanlagen beantragt.
  • Im Jahr 2006 wurden die Schutzgebiete für die Zacherquelle I und II sowie die Hermannsquelle in Hohenems Reute durch die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn festgelegt.
  • Direkt unter diesen Quellschutzgebieten würde die geplante Steinbrucherweiterung stattfinden.
  • Nach heutigem Stand kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch diese Trinkwasser-Quellen in Mitleidenschaft gezogen werden.
    Es wird befürchtet, dass sich die Wasserläufe infolge von Sprengungen / Fehlsprengungen verändern und ein Versiegen der Quellen, die sich direkt oberhalb der geplanten Steinbrucherweiterung befinden, dadurch nicht auszuschließen ist.

 

Sowohl die Trinkwasserquellen in Hohenems Reute als auch die Trinkwasserquelle Klien weisen eine ausgezeichnete Trinkwasserqualität  auf.
Dies bestätigen die regelmäßigen Überprüfungen des Umweltinstitutes des Landes Vorarlberg.
Sämtliche Grenz- und Richtwerte der Trinkwasserverordnung werden deutlich unterschritten.

Sowohl bei den Quellen in Hohenems Reute als auch bei der Quelle Klien handelt es sich um Bergwasser.
Untersuchungen haben ergeben, dass keinerlei Arzneimittelrückstände nachgewiesen werden konnten.
Medikamentenrückstände findet man jedoch in den Oberflächengewässern, Bodensee, Bregenzerach, Dornbirnerach, Rhein.

 

Die zu erwartenden negativen Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes sind weder durch die Vorschreibung von Auflagen noch durch andere Vorkehrungen auszuschließen und können auch nicht ausgeglichen oder verringert werden. Dem Schutz des Wassers und des Wasserhaushaltes kommt deshalb vorrangiges öffentliches Interesse zu.

 

WASSER UNTERSCHEIDET SICH VON ANDEREN RESSOURCEN ERHEBLICH:
ES IST NICHT ERSETZBAR!