Der Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Verwehrung der Parteistellung in „vereinfachten“ UVP-Verfahren europarechtswidrig ist!
Der Verwaltungsgerichtshof setzt somit einen Meilenstein im Umweltrecht und stärkt Bürgerinitiativen.
Bürgerinitiativen, die sich im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung konstituieren, haben künftig auch in so genannten „vereinfachten Verfahren“ volle Parteienrechte.
Darüber hat der Verwaltungsgerichtshof im September 2018 entschieden.
Mit diesem Urteil wurde eine Grundsatzentscheidung gefällt.
Das Höchstgericht hat damit der jahrzehntelangen politischen Diskriminierung von Bürgerinitiativen ein Ende gesetzt.
Parteistellung für Bürgerinitiativen auch bei „vereinfachten“ UVP-Verfahren