Kommentar auf Facebook 13.12.2018






Info zum Stand der Steinbrucherweiterung
Die Firma Rhomberg hatte im August 2018 informiert, dass die Projektunterlagen nachgebessert werden müssen und somit der Start des Projekts bei der Behörde erst Anfang Jahr 2019 erfolgen wird. Wir informieren nun, dass die Firma Rhomberg die Projektunterlagen schon im November eingereicht hat und somit der Antrag für die Erweiterung des Steinbruchs am 19. November 2018 an die Behörde gestellt wurde.
Dankenswerterweise wurden wir von der Firma Rhomberg über ein Missverständnis dahingehend aufgeklärt, daß die Firma Rhomberg die Antragsunterlagen für das UVP –Verfahren noch nicht vollständig eingereicht hat, sondern der letzte Newsletter sich lediglich auf die Nachreichung von Unterlagen im freiwilligen UVP-Vorverfahren bezieht. Dahingehend möchten wir unsere Mitteilung korrigieren, dass die Firma Rhomberg bereits den Antrag gestellt hat.



Die Firma Rhomberg hat einen neuerlichen Projektentwurf für eine Erweiterung des Steinbruchs vorgestellt,
nachdem ein 1998 beantragtes Projekt nicht bewilligt wurde.

Wir, die Bürgerinitiative Steinbruch Unterklien setzen uns ein…
… denn diese Werte werden mit der Erweiterung des Steinbruchs unwiederbringlich zerstört.

Der Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Verwehrung der Parteistellung in „vereinfachten“ UVP-Verfahren europarechtswidrig ist!
Der Verwaltungsgerichtshof setzt somit einen Meilenstein im Umweltrecht und stärkt Bürgerinitiativen.
Bürgerinitiativen, die sich im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung konstituieren, haben künftig auch in so genannten „vereinfachten Verfahren“ volle Parteienrechte.
Darüber hat der Verwaltungsgerichtshof im September 2018 entschieden.
Mit diesem Urteil wurde eine Grundsatzentscheidung gefällt.
Das Höchstgericht hat damit der jahrzehntelangen politischen Diskriminierung von Bürgerinitiativen ein Ende gesetzt.